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Thema mit vielen Antworten

VWL-Kurse für BWL-Diplom

Autor Nachricht
Verfasst am: 10. 12. 2009 [11:12]
venon
Dabei seit: 11.02.2009
Beiträge: 56
ja für Stabi gibts auch keinen Übungstermin und das geht definitiv auch! Sonst hätten mehrere Komilitonen ihr Diplom auch nicht bekommen dürfen... Außerdem hat mir das Prüfungsamt das auch so bestätigt, dass das geht...
Verfasst am: 15. 12. 2009 [12:53]
foxi464
Dabei seit: 18.02.2005
Beiträge: 119
filibuster schrieb:

Hab mich kürzlich im Prüfungsamt erkundigt und die Auskunft erhalten, dass Geld und Kredit auch geht.
Geh doch selbst am besten auch noch mal hin und lass es dir bestätigen.
Wollen wir mal hoffen, dass du keine gegentilige Auskunft bekommst icon_wink.gif


Was für ein Drama, das darf doch echt nicht wahr sein, besonders, wenn man schon vor einigen Semestern seinen VWL Block fertig hatte und jetzt zu Ende studiert hat und sich dabei an die Prüfungsordnung gehalten hat, soll man plötzlich sein Zeugnis nicht bekommen dürfen?

Das mit Geld und Kredit, gilt das auch für International Monetary Economics? Auf dem Schein steht auch TVWL und der hatte jahrelang auch immer eine Übung dazu...ist also laut Prüfungsordnung völlig ok...weiß das vielleicht jemand? Das Prüfungsamt macht ja nun erst am Donnerstag wieder auf zur Nachfrage...

ich kenne auch mehrere Leute, die ohne Mikro Makro oder Ähnliches in den letzten Jahren ihr Diplomzeugnis bekommen haben, die können da doch nicht auf einmal mit zweierlei Maß messen und dann noch ohne dies vernünftig zu kommunizieren....wenn es neue Regelungen gibt, dann doch echt bitte wie bei dem Fiwis/Sopo Aushang wo alles eindeutig klar ist und schon erbrachte Leistungen nicht umsonst gemacht wurden.

kann man dagegen irgendwie rechtlich vorgehen, weiß das jemand? Es kann doch nicht sein, dass Wohltmann nach Lust und Laune Diplome verteilt...

und wieso übrhaupt eine neue Regelung wo die Diplomstudiengänge eh auslaufen....?
Verfasst am: 15. 12. 2009 [20:11]
Muggel
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 152
eigentlich steht es ja nirgends geschrieben, oder? in der prüfungsordnung findet man dazu gar nichts (wenn ich mich recht erinnere) und im studienplan steht lediglich die sache mit der übung. von einer enschränkung in sachen theoret. vwl steht, meines erachtens nach, nirgends etwas. von daher würde ich mal vermuten, dass du rechtlich sicher keine probleme hättest, das durch zu kriegen. die frage ist nur, ob man zum einen lust hat, sich auf einen rechtsstreit einzulassen und zum anderen die zeit, auf sein diplom zu warten, bis das durch. aber vielleicht reicht ja sogar nen schreiben von deinem anwalt... icon_wink.gif
Verfasst am: 22. 12. 2009 [12:18]
Baxxter86
Dabei seit: 07.04.2008
Beiträge: 40
Moin!

Nachdem der TVWL-Block ja evtl. doch restriktiver gehandhabt wird als ursprünglich gedacht, wollte ich mal auf den WiPo-Block zurückkommem. Da sahs ja lange so aus, als wenn es dort nicht auf Übungen ankommt.

Hat jemand (vll. auch in letzter Zeit) etwas gegenteiliges gehört? Oder sogar etwas schriftliches diesbezüglich vom Prüfungsamt?

Mein VWL-Block sieht bislang so aus:

SoPo
Mikro I
Armut, Verteilung, Endtwicklung (WiPo ohne Übung)
Seminar

+ nächstes Semester eine WiPo-VL im Ausland (wohl ohne Übung und ohne direkte Anerkennbarkeit für einen Kieler Schein mit Übung.

Mir ist neulich mal so eingefallen, dass der Sinn dieser Übungs-Sache evtl der ist, dass wir BWLer pro VWL-Bereich jeweils mindestens eine Veranstaltung machen müssen, die für VWLer Pflichtveranstaltungen sind. Soweit ich weiß, habe diese Pflichveranstaltungen alle eine Übung!?


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 22.12.2009 um 12:24.]


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