
Uni-Kiel Wiso-Fakultät |
Studenten Forum Kiel
Das Studentenforum für Kiel und Umgebung.
(Werbeeinträge sind nicht erlaubt)

Folgenloses Nichterscheinen für Klausuren im ersten Prüfungsversuch
| Autor | Nachricht |
|---|---|
|
Verfasst am: 08. 03. 2010 [17:38]
|
|
|
hibiskus
hibiskus
Themenersteller
Dabei seit: 26.02.2010
Beiträge: 12
|
Warum steht bei mir im QIS eine dicke 5,0 wenn es wirklich folgenlos ist???? |
|
Verfasst am: 08. 03. 2010 [18:17]
|
|
|
turtleb
Sara
Dabei seit: 19.04.2009
Beiträge: 114
|
schau mal hier nach http://www.pamt.uni-kiel.de/pas/vzp/aenderungen_ws09_10#wichtig-bei-erneuter-anmeldung da muss was korrigiert werden falls es der Fall ist und du hast ne Frist bis der du Zeit hast bescheid zu sagen. |
|
Verfasst am: 08. 03. 2010 [18:25]
|
|
|
hibiskus
hibiskus
Themenersteller
Dabei seit: 26.02.2010
Beiträge: 12
|
SUPER! Vielen Dank! |
|
Verfasst am: 31. 03. 2010 [02:21]
|
|
|
alsbald
Tobias
Dabei seit: 10.01.2010
Beiträge: 2
|
Für Klausuren im ersten Prüfungsversuch gilt: * Studierende, die trotz verbindlicher Anmeldung - aus welchem Grund auch immer - zu einer Klausur im ersten Versuch nicht erscheinen, werden behandelt, als seien sie nicht angemeldet gewesen. Gilt das für alle Klausuren im ersten Versuch? Also bleibt Nichterscheinen vollkommen folgenlos und wird nicht mehr mit 5,0 bewertet? In der Prüfungsordnung von BWL steht weiterhin, dass nichtentschuldigtes Fehlen trotz Anmeldung zu einer Klausur mit 5,0 bewertet wird. |
|
Verfasst am: 31. 03. 2010 [15:48]
|
|
|
Svenja
Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 26
|
Wenn ich beim ersten Prüfungsversuch nicht zur Klausur erschienen bin und mich jetzt zum Nachholtermin angemeldet habe, kann ich dann wieder ohne Attest bei der Klausur fehlen? Theoretisch ist das ja immer noch mein erster Prüfungsversuch, oder? |
|
Verfasst am: 31. 03. 2010 [20:21]
|
|
|
Tschebyscheff
Tschebyscheff
Dabei seit: 16.03.2010
Beiträge: 79
|
Nein wenn du schonmal nicht erschienen bist, hast du ja von dem Recht Gebrauch gemacht und dann ist es ein Versuch. Sonst könnte man ja so oft wie man will sich anmelden und nicht hingehen. |
|
Verfasst am: 31. 03. 2010 [21:08]
|
|
|
vwler85
Dabei seit: 21.08.2008
Beiträge: 40
|
Passus des virtuellen Prüfungsamtes: Achtung: nur im ersten Prüfungsversuch! (Erster Versuch bedeutet, dass Sie diese Prüfung noch nie angetreten und nicht bestanden haben Meiner Meinung nach, wäre das auch dein erster Prüfungsversuch...ich würde das genauso verstehen wie du... Hat wer vielleicht schon nachgefragt? Vielleicht ja sogar Tscheby |
Kontakt