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Studenten Forum Kiel

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Thema mit vielen Antworten

Frage Steuerwesen

Autor Nachricht
Verfasst am: 05. 05. 2006 [11:03]
Tom
Themenersteller
Dabei seit: 16.02.2005
Beiträge: 162
[b]Servus...[/b:0180fdd7bb]

vielleicht kann mir jemand von euch mal weiterhelfen.
Thema: Gewerbesteuer bei Personengesellschaften.

1.) Wenn eine Personengesellschaft (z.B. OHG) gewerblich tätig ist, muss Gewerbesteuer gezahlt werden. Zahlt diese nun die Personengesellschaft oder jede einzelne Gesellschafter für sich?

2.) Wenn eine Personengesellschaft(z.B. OHG) nicht gewerblich tätig ist, fallen die Einkünfte der Gesellschafter ja dennoch unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder (da Mitunternehmerschaft gegeben)?Fällt hier nun wiederum Gewerbesteuer an, obwohl die OHG gar nicht gewerblich tätig ist??? Und wenn ja wer muss sie zahlen?

[b]MfG
Tom[/b:0180fdd7bb]

*Inmitten des Wirrwars gilt es, das Einfache zu finden! A.E.*
ICQ
Verfasst am: 05. 05. 2006 [12:28]
plinsko
Dabei seit: 27.03.2006
Beiträge: 162
Moin!

zu 1.) Die Gewerbesteuer zahlt immer die OHG, nicht die Gesellschafter. Der Bescheid ist auch an die OHG adressiert.

zu 2.) Glaube, dass eine OHG gar nicht "nicht-gewerblich" tätig sein kann.

Gruß
Verfasst am: 05. 05. 2006 [14:05]
Tom
Themenersteller
Dabei seit: 16.02.2005
Beiträge: 162
Ich nochmal...

hmmm ok, ich hätte gedacht, da die grundsätzliche Gewerbesteuerpflicht nur bei Kapitalgesellschaft vorliegt, muss in allen anderen Fällen (Einzelunternehmer, Personengesellschaften usw...) stets geprüft werden ob überhaupt ein Gewerbebetrieb vorliegt.

Der Punkt ist dann nämlich, wenn eine OHG kein Gewerbebetrieb ist, git das Einkommen der Gesellschafter ja dennoch als Einkommen aus Gewerbebetrieb - wo bzw. bei wem setzt dann die Gewerbesteuer an?

*Inmitten des Wirrwars gilt es, das Einfache zu finden! A.E.*
ICQ
Verfasst am: 05. 05. 2006 [14:16]
loony
Dabei seit: 01.03.2005
Beiträge: 397
Leute, ihr macht mir ein ganz schlechtes Gewissen. Fangt ihr etwa schon an zu lernen? icon_rolleyes.gif icon_confused.gif
Verfasst am: 05. 05. 2006 [14:21]
plinsko
Dabei seit: 27.03.2006
Beiträge: 162
OK, aber es gibt keine OHG, die kein Gewerbebetrieb ist. Sie wird ins HR eingetragen und stützt sich u.a. auf §? HGB "...ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb...".

Würde das nicht gelten, wäre die "OHG" eine BGB-Gesellschaft.
Verfasst am: 05. 05. 2006 [14:51]
Tom
Themenersteller
Dabei seit: 16.02.2005
Beiträge: 162
...gut ok plinsko. Das kaufe ich dir mal so ab. icon_wink.gif

Hast du zufällig'n Fall parat, bei dem eine Mitunternehmerschaft vorliegt, somit das Einkommen der Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, die Gesellschaft aber gar nicht gewerblich tätig ist?

PPS: Ich finde es übrigens ziemlich merkwürdig, dass allein das Kriterium der Mitunternehmerschaft ausreicht, damit das Einkommen der Gesellschafter gewerbesteuerpflichtig wird.

PS: @loony Irgendwie machen mich diese 1000Ausnahmen/Anrechnungen/Kürzungen und Verfahren völlig irre - so dass ich ausnahmsweise wirklich schon angefangen habe zu lernen icon_cry.gif

*Inmitten des Wirrwars gilt es, das Einfache zu finden! A.E.*
ICQ
Verfasst am: 05. 05. 2006 [16:20]
plinsko
Dabei seit: 27.03.2006
Beiträge: 162
hm, nee, grad' nicht. icon_wink.gif
Verfasst am: 06. 05. 2006 [11:55]
Beckerchen
Dabei seit: 30.04.2004
Beiträge: 506
Tom schrieb:
Ich nochmal...

[...]
Der Punkt ist dann nämlich, wenn eine OHG kein Gewerbebetrieb ist, git das Einkommen der Gesellschafter ja dennoch als Einkommen aus Gewerbebetrieb - wo bzw. bei wem setzt dann die Gewerbesteuer an?


Ich denke, dass es darauf ankommt, wer im Namen der Gesellschaft handelt und wie die Gewinnverteilung in der Gesellschaft ist, und nicht, ob es ein Gewerbe ist oder nicht.
Deshalb musst du andersherum denken: Die Gewerbesteuer basiert auf der Einkommenssteuer, ist also "nur" ein eingeschränkter Fall. Einkommen aus Gewerbebetrieb (§15 (2) EStG) ist demnach umfangreicher als § 2 GewStG. Steuerschuldner sind diejenigen, auf dessen Namen die OHG geführt wird. Erhalten die Mitunternehmer Vergütungen, müssen diese auch "gewerbesteuerlich" behandelt werden.

Oder lieg ich da nun völlig falsch? icon_wink.gif

+++ Wer meint, etwas zu sein, hat aufgehört besser zu werden. +++
ICQ
Verfasst am: 06. 05. 2006 [20:07]
Tom
Themenersteller
Dabei seit: 16.02.2005
Beiträge: 162
[b]Servus...[/b:ba2c66f558]

na gut - belassen wir's mal dabei icon_wink.gif .

[b]Neues Thema:[/b:ba2c66f558]
Schaut euch mal bitte die Klausur vom 14.02.2001 Aufg.3) an.
Da sollen wir ja die Höhe der Einkommenssteuer bestimmen. Unter anderem stehen dort Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 300000.
Laut §35 kann man ja das 1,8 fache des Steuermessbetrages der Gewerbesteuer (unter Berücksichtigung der Selbstabzugsfähigkeit) von der Einkommenssteuer abziehen.
Wurde die Selbstabzugsfähigkeit bei den 300000 nun schon berücksichtigt, so dass man direkt 300000*0,05 (Stafeltarif vernachlässigt) * 1,8= 27000 rechnen darf? Dann also 27000€/DM von der Einkommensteuer abzugsfähig wären.(?)

*Inmitten des Wirrwars gilt es, das Einfache zu finden! A.E.*
ICQ
Verfasst am: 08. 05. 2006 [16:46]
plinsko
Dabei seit: 27.03.2006
Beiträge: 162
Hi Tom!
Meiner Meinung nach, nein, weil Veit bestimmt auch sehen wollte, wie man die Gewerbesteuer exakt ausrechnet.
Für deine Rechnung würde allerdings sprechen, dass in der Aufgabe von gewerblichen Einkünften und nicht von Gewinn vor Steuern die Rede ist, bei denen man ja noch die GewSt abziehen müsste.

Was bekommst du für ein Ergebnis bei der einen und bei der anderen Variante heraus?
icon_wink.gif

Gruß

plinsko


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