Moin!
Auch wenn Deine Frage schon einen laange Bart hat, ist Dir vielleicht noch nicht geholfen worden.
Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Notwendiges BV in vollem Umfang, wenn betriebliche Nutzung zu mehr als 50%
2. Notwendiges PV in vollem Umfang, wenn private Nutzung mehr als 90%
3. Gewillkürtes BV, wenn betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% (Beachte: Grundsätzlich ist dies Privatvermögen!)
Bei 3. ist eine "volle Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich" (R 4.2 Abs. 1 Satz 6 EStR), aber nicht zwingend. Es spricht in R 4.2 EStR nichts gegen eine Aufteilung des WG, was zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört.
Hoffe, ich konnte helfen
+++ Wer meint, etwas zu sein, hat aufgehört besser zu werden. +++
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