Das Studentenforum für Kiel und Umgebung.
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Verfasst am: 06. 02. 2012 [19:09]
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lalelu
Themenersteller
Dabei seit: 22.03.2011
Beiträge: 18
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Servus miteinander!
Bei Aufgabe 5b4 bräuchte ich mal einen Denkanstoss!
lt. HGB 253 Abs.3 Satz 3 ist außerplanmäßige Abschreibung ja zwingend vorgeschrieben. Is klar!
Aber wie komme ich auf die Afa von 45.000 bei einem Buchwert von 60.000??
Mein Ansatz: Neue Maschine kostet die Hälfte und leistet das Doppelte=> also BW 60.000 halbieren(halbe AK)=30.000; da die "Neue" doppelt so viel leistet, nochmals halbieren?!?! also Buchwert am 1.1.2010 15.000???
Kann das jemand bestätigen???????????????
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 10.02.2012 um 18:18.]
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Verfasst am: 14. 03. 2012 [12:22]
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dancingtomato
Dabei seit: 30.01.2012
Beiträge: 4
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Die Antwort würde mich auch interessieren! Hat da wirklich niemand mitbekommen, warum die Abschreibungsrate 45000 ist?
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