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Studenten Forum Kiel

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Thema mit vielen Antworten

Maximale Scheinanzahl pro Lehrstuhl

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Autor Nachricht
Verfasst am: 04. 01. 2011 [11:00]
Dinah
Dabei seit: 11.01.2008
Beiträge: 261
mrmeotz schrieb:

Sofern ihr den Schwerpunkt mit 2 Scheinen und einem Seminar vervollständigt habt, könnt ihr auffüllen womit ihr wollt. So wurd's mir zumindest erklärt.


Das hatte ich versucht zu sagen, ja icon_mrgreen.gif

Dann bin ich ja beruhigt, dankeschön!!

Verfasst am: 04. 01. 2011 [12:13]
CliniqueUn
Dabei seit: 11.02.2007
Beiträge: 308
MOin, Danke erstmal für die Hilfen.

Ich war auch bereits beim PA und habe meine Scheine wegend er Anmeldung zur DArbeit abgegeben. Da wurde mir nichts negatives gesagt. Das bedeutet aber auch, dass ich die Scheine aktuell nicht mehr habe. Hoffe dann einfach mal, dass es alles so okay ist.

2 Frage, auch wenn hier nicht ganz richtig aufgehoben. Ich brauche Infos zu der Anmeldung der Diplom Arbeit, im speziellen, der Ausfüllung der Prüfungsfächer. Wie muss ich das machen, bzw. wo finde ich Hilfe dazu. Grüße
Verfasst am: 04. 01. 2011 [14:07]
Schumpeter
Dabei seit: 21.05.2008
Beiträge: 113
Moin,

mrmoetz hat recht:
Generell gilt, wenn man sich Spezialisieren will: Man braucht dafür 2 Scheine aus Vorlesungen und ein Seminar = 12 PP (oder wie es in der Prüfungsordung steht: Es müssen mindestens 12 PP vorgelegt werden wo von 4 PP in einem Fortgeschrittenen Kurs (=Seminar)zu erwerben ist)

Scheine umschreiben oder der gleichen ist völliger Quatsch, dann hätten die netten Damen an den Lehrstühlen ja nur noch eine Aufgabe und zwar die Scheine anzuerkennen.

Ein umschreiben der Scheine macht man nur, damit du offiziell bei einem anderen Prof geprüft wurdest, somit der Schein faktisch nem anderen Lehrstuhl zugerechnet wird und man somit nicht ein Problem mit der 20 PP regelung pro SBWL Block bekommt. Also bevor jetzt alle los rennen, es geht einfacher als man denkticon_smile.gif
Verfasst am: 26. 01. 2011 [11:38]
Gromeister
J.
Dabei seit: 24.01.2011
Beiträge: 21
Hab mich wegen der maximalen Schein-Zahl pro Lehrstuhl nochmal beim Prüfungsamt umgehört.

Die Begrenzung gilt nur für S-BWL. D.h. man kann maximal 5 Scheine (4 Vorlesungen, 1 Seminar = eine Säule) pro Lehrstuhl in den gesamten SBWL Bereich einbringen.

Der A-BWL Block ist davon völlig unabhängig.
Theoretisch kann man also auch dort nochmal 5 Scheine bei einem Lehrstuhl machen (z.B. relevant bei Prof. Wolf im Zusammenhang mit Auslandsscheinen).
Verfasst am: 26. 01. 2011 [12:28]
Lwb
Dabei seit: 13.03.2008
Beiträge: 256
Herr Prof. Wolf erkennt dir einen Auslandsschein nur für einen bestimmte LS an.

Wenn du z.B. den Schein "Investments & Banking" von der Uni 123 hast, dann schreibt dir Herr Prof. Wolf den Schein für A-Bwl Finanzwirtschaft um.

Er wird dir aber nicht 3 Scheine aus dem Bereich Finanzwirtschaft von der Uni 123 hier in Kiel anerkennen.

Diese Erfahrung machte ich bereits.


Begründet wird es damit, dass A-Bwl-Vorlesungen aus einem breitem Spektrum sein sollten.
Verfasst am: 26. 01. 2011 [13:44]
cr4p
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 303
Gromeister schrieb:

Hab mich wegen der maximalen Schein-Zahl pro Lehrstuhl nochmal beim Prüfungsamt umgehört.

Die Begrenzung gilt nur für S-BWL. D.h. man kann maximal 5 Scheine (4 Vorlesungen, 1 Seminar = eine Säule) pro Lehrstuhl in den gesamten SBWL Bereich einbringen.

Der A-BWL Block ist davon völlig unabhängig.
Theoretisch kann man also auch dort nochmal 5 Scheine bei einem Lehrstuhl machen (z.B. relevant bei Prof. Wolf im Zusammenhang mit Auslandsscheinen).


richtig.

Und genau deswegen kann man sich Schein 5 und 6 vom Albers Lehrstuhl bei einem anderen SBWL-Lehrstuhl umschreiben/anrechnen lassen (man muss natürlich immernoch mind 2 Klausuren von eben dem Lehrstuhl bestanden haben)...
Verfasst am: 26. 01. 2011 [13:56]
Gromeister
J.
Dabei seit: 24.01.2011
Beiträge: 21
@Lwb: Professor Wolf erkennt dir die Scheine im Zweifel aber als ABWL Orga an, wenn das Thema nicht zu eindeutig von einem anderen Lehrstuhl ist. So war meine Erfahrung.

@cr4p: Die Scheine von Professor Albers werden ja eh alle von Heitmann anerkannt. Da ist auch keine Umschreibung notwendig.
(Siehe http://www.bwl.uni-kiel.de/pruefamt/aktuelles/pdf/sbwl_inno_ws10_1.pdf)
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