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Studenten Forum Kiel

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Thema ohne neue Antworten

Rücktritt von Klausur aus trifftigem Grund

Autor Nachricht
Verfasst am: 17. 02. 2011 [20:03]
surfnsail
Michelangelo
Themenersteller
Dabei seit: 17.02.2011
Beiträge: 3
Zählt eine schwere Krankheit mit Operation meiner Freundin zu einem trifftigen Grund für einen Klausurrücktritt?
An Lernen war und ist für mich derzeit nicht zu denken, da sie noch immer auf der Intensiv liegt.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Prüfungsamt? Einen Nachweis kann ich hierfür schlecht liefern. Aber leider kann das jeder denen erzählen..
Verfasst am: 17. 02. 2011 [20:33]
LilaPause
Dabei seit: 30.06.2009
Beiträge: 34
"Nach Ablauf dieser Fristen ist ein Rücktritt nur aus triftigen Gründen möglich. Die Gründe müssen
dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall muss
die Krankheit durch ein ärztliches Attest belegt werden.
" Das steht im aktuellen Studienführer (Januar 2011).
An deiner Stelle würde ich mich so schnell wie möglich mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. Viel Erfolg!
Verfasst am: 17. 02. 2011 [20:36]
stulle
Dabei seit: 20.06.2007
Beiträge: 269
Lass dich krank schreiben!
Verfasst am: 17. 02. 2011 [21:39]
Henne85
Dabei seit: 17.05.2008
Beiträge: 59
was ich so gehört hab kann man mit denem vonm prüfungsamt wirklich gut reden.
und gute besserung für deine freundin
Verfasst am: 18. 02. 2011 [16:07]
surfnsail
Michelangelo
Themenersteller
Dabei seit: 17.02.2011
Beiträge: 3
Danke für eure Tipps. Werde mich Montag krank schreiben lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.


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