Das Studentenforum für Kiel und Umgebung.
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Verfasst am: 02. 04. 2008 [17:44]
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Xabi
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 204
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[size=18]eine frage hätt ich da noch und zwar bei Übung 8 Aufgabe 8.3
zum Umsatzkostenverfahren. Werden die Verwaltungsgemeinkosten nie zu den Umsatzherstellungskosten mit einberechnet,speziell jetzt bei Ergebnisminimierung,das steht da doch so ähnlich im Text bei der Lösung. Und warum werden die Verwaltungskosten bei der Ergebnismaximierung nur zu 75 % mit eingerechnet und bei der Ergebnisminimierung ganz ?
Ist das einfach nur so das das ein Wahlrecht ist ob man die zu Teil-oder Vollkosten berechnet ?[/size:ec14c54740]
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