hm, japp, passt überhaupt nicht zu art. 12,
vllt war das ja n fall mit berufskraftfahrern?
Hab ich mir auch schon gedacht. Dann wäre es ein Eingriff. Naja wir werden es sehen...
Verfasst am: 13. 10. 2011 [14:46]
SteVen87
Steffen
Dabei seit: 08.10.2011
Beiträge: 17
Laut Buch hinderd eine Transfer bzw. Ablösesumme den Sporteler an der Ausreise und Recht auf Freizügigkeit gebraucht zu machen und stellt daher eine Verletzung des Schutzbereiches der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Es handelt sich zwar nich um eine Diskriminierung aber um eine sonstige Beschränkung, die geeigent ist, die grenzübegreifende Mobilität etc. einzuschränken.